1.4 Mio Euro in drei Stunden – über den Erfolg unseres letzten Projektes waren wir selbst überrascht. Wir kennen und begleiten unterschiedliche Formen der Kapitalanlage seit Jahrzehnten und begleiten die Entwicklung “digitaler Assets” seit der Übergangsphase im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes 2014/2015 quasi täglich. Die Möglichkeiten, die wir heute haben, lassen sich nicht mehr mit unseren langjährigen Erfahrungen vergleichen.
Es steht außer Frage, dass die Kapitalanlagen diesen digitalen Weg gehen werden. Auch wenn die Struktur der Angebote noch den “analogen Vorgängern” recht ähnlich ist, hat der digitale Vertrieb (oder auch die digitale Verwahrung) so massive Vorteile, dass sich diesen niemand entziehen kann. Crowdinvesting beziehungsweise der digitale Vertrieb von Kapitalanlagen ist gekommen um zu bleiben und die Tokenisierung von Assets wie Immobilien wird den Markt, wie wir ihn kennen, stark verändern.
Wir geben Ihnen Orientierung im Dschungel der Angebote. Fragen und Antworten ergeben sich hierbei aus den vorhandenen Ressourcen und dem Anlagegegenstand. Betroffen sind davon überwiegend die Themen:
- Mezzanine oder Bestand
- Kleinanlegerschutzgesetz oder Wertpapierhandelsgesetz
- Eigenemission oder Plattform
- Geldwäscheprävention
- Haftungsdach (KWG) oder Vertrieb (34f)